PPL Theorie
Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren

Luftraumklassen und VMC-Minima

Lektion 3 von 6, etwa 5 Minuten

Du fliegst Richtung Großstadt, und auf der Karte tauchen Linien und Buchstaben auf: D, C, E, dazu RMZ und TMZ. Hinter jedem Buchstaben stecken drei Fragen: Muss ich vor dem Einflug um Erlaubnis fragen? Muss ich funken? Wie viel Sicht und Wolkenabstand brauche ich? Wer das verwechselt, verletzt schnell einen Luftraum – oder gerät ungewollt in eine Wolke.

Warum es Luftraumklassen gibt

Verkehrsflugzeuge fliegen meist nach Instrumentenflugregeln (IFR), auch in Wolken. Sie verlassen sich darauf, dass die Flugsicherung sie voneinander trennt, also staffelt. Je dichter der IFR-Verkehr, desto strenger die Regeln für dich als Sichtflieger:in (VFR). In Deutschland begegnen dir vor allem die Klassen C, D, E und G; Kontrollzonen (CTR) um Flughäfen sind Luftraum D.

KlasseFreigabe für VFRFunk für VFRWas die Flugsicherung für dich tut
CjajaStaffelung gegen IFR, Verkehrsinformationen über VFR
D (auch CTR)jajakeine Staffelung, Verkehrsinformationen
Eneinnein (außer RMZ/TMZ)Verkehrsinformationen, soweit möglich
Gneinnein (außer RMZ/TMZ)Fluginformationsdienst auf Anfrage

Eine Freigabe brauchst du also in B, C und D, nicht in E und G. Unterhalb von 10 000 ft AMSL gilt für VFR in den Klassen C bis G außerdem höchstens 250 kt IAS.

VMC-Minima: Sicht und Wolkenabstand

Die Wolkenabstände haben einen klaren Grund: Ein IFR-Flugzeug kann jederzeit aus einer Wolke auftauchen. 1000 ft vertikal und 1500 m horizontal geben beiden Seiten Zeit, einander zu sehen und auszuweichen. Ganz unten, wo kaum IFR-Verkehr unterwegs ist, genügt „frei von Wolken mit Erdsicht“.

Luftraum und HöheFlugsichtAbstand zu Wolken
B, C, D, E unter 10 000 ft AMSL5 km1500 m horizontal, 1000 ft vertikal
F, G oberhalb 3000 ft AMSL bzw. 1000 ft GND, unter 10 000 ft AMSL5 km1500 m horizontal, 1000 ft vertikal
F, G bis 3000 ft AMSL bzw. 1000 ft GND (der höhere Wert gilt)5 km; die Behörde kann bis zu 1500 m zulassen (höchstens 140 kt IAS)frei von Wolken, Erdsicht
B bis G ab 10 000 ft AMSL8 km1500 m horizontal, 1000 ft vertikal

Liegt die Übergangshöhe unter 10 000 ft, gilt statt 10 000 ft AMSL die Flugfläche 100.

Kontrollzone und Sonder-VFR

In einer Kontrollzone muss auch das Wetter am Platz passen. Nach normalen VFR darfst du dort nur starten, landen oder in die Platzrunde einfliegen, wenn die Hauptwolkenuntergrenze mindestens 1500 ft und die Bodensicht mindestens 5 km beträgt. Darunter brauchst du eine Sonder-VFR-Freigabe, die du bei der Flugsicherung beantragst. Dann gilt: Flugsicht mindestens 1500 m, frei von Wolken, Erdsicht, höchstens 140 kt IAS. Liegt die Bodensicht unter 1500 m oder die Hauptwolkenuntergrenze unter 600 ft, ist auch Sonder-VFR nicht mehr zulässig. Wichtig: Die Platzwerte 1500 ft und 5 km gelten zusätzlich zu den VMC-Minima – auch wenn sie erfüllt sind, hältst du im Flug die Wolkenabstände des Luftraums D ein.

RMZ und TMZ

Manche Gebiete im Luftraum E oder G verlangen trotzdem Funk oder Transponder. In einer RMZ (Radio Mandatory Zone) meldest du dich vor dem Einflug auf der veröffentlichten Frequenz und bleibst dauernd hörbereit – eine Freigabe brauchst du nicht. In einer TMZ (Transponder Mandatory Zone) muss ein Transponder (Mode A/C oder Mode S) an Bord sein und betrieben werden.

Das Wichtigste

  • VMC in B, C, D, E (sowie F und G oberhalb 3000 ft AMSL bzw. 1000 ft GND): 5 km Flugsicht, Wolkenabstand 1500 m horizontal und 1000 ft vertikal.
  • Ab 10 000 ft AMSL (bei tieferer Übergangshöhe ab FL 100): 8 km Flugsicht, Wolkenabstände unverändert.
  • F und G bis 3000 ft AMSL bzw. 1000 ft GND (der höhere Wert gilt): 5 km Flugsicht, frei von Wolken, Erdsicht; die Behörde kann für Flüge mit höchstens 140 kt IAS bis zu 1500 m zulassen.
  • VFR braucht eine Freigabe in B, C und D, nicht in E und G.
  • Kontrollzone: VFR-Start, -Landung oder Einflug in die Platzrunde nur bei Hauptwolkenuntergrenze ab 1500 ft und Bodensicht ab 5 km – sonst nur mit Sonder-VFR-Freigabe.
  • Sonder-VFR: Flugsicht mindestens 1500 m, frei von Wolken, Erdsicht, höchstens 140 kt IAS; nicht bei Bodensicht unter 1500 m oder Hauptwolkenuntergrenze unter 600 ft.
  • Unter 10 000 ft AMSL gilt für VFR in den Lufträumen C bis G eine Höchstgeschwindigkeit von 250 kt IAS.

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