Lizenzen und Tauglichkeit (Part-FCL, Part-MED)
Lektion 2 von 6, etwa 4 Minuten
Deine PPL(A) ist unbefristet – fliegen darfst du mit ihr aber nur, wenn drei Dinge zusätzlich stimmen: eine gültige Klassenberechtigung, ein gültiges Tauglichkeitszeugnis und, sobald Fluggäste mitfliegen, aktuelle Flugpraxis. Diese Fristen fragt die Prüfung gern ab. Im Alltag schützen sie dich davor, aus der Übung zu fliegen.
Der Weg zur PPL(A)
Die Lizenz regelt Part-FCL. Sie berechtigt dich, nichtgewerblich als verantwortliche:r Pilot:in (PIC) oder als Kopilot:in Flugzeuge zu fliegen.
- Alter: erster Alleinflug ab 16 Jahren (FCL.020), Erteilung der Lizenz ab 17 Jahren (FCL.200).
- Flugausbildung: mindestens 45 Stunden, davon 25 Stunden mit Lehrer und 10 Stunden überwachter Alleinflug. Darin stecken 5 Stunden Allein-Überland mit einem Flug von mindestens 270 km (150 NM), bei dem du auf zwei anderen Flugplätzen bis zum Stillstand landest.
- Theorie: Jedes Fach ist ab 75 % bestanden. Alle Fächer musst du innerhalb von 18 Monaten schaffen, gerechnet ab dem Ende des Kalendermonats deines ersten Prüfungsversuchs, mit höchstens 4 Versuchen je Fach. Die bestandene Theorie gilt dann 24 Monate für die Erteilung der Lizenz.
Klassenberechtigung SEP: alle 24 Monate
Mit der Lizenz erhältst du die Klassenberechtigung SEP (Single Engine Piston, einmotorige Kolbenmotorflugzeuge). Sie gilt 24 Monate. Am einfachsten verlängerst du sie durch Erfahrung. In den 12 Monaten vor Ablauf brauchst du:
- 12 Flugstunden in der Klasse, davon 6 als PIC,
- 12 Starts und 12 Landungen,
- einen Übungsflug von mindestens 1 Stunde mit einem Fluglehrer (FI oder CRI).
Der Übungsflug ist kein Formalismus: Jemand von außen schaut sich deine Technik und deine Notverfahren an, bevor sich Fehler einschleifen. Alternativ legst du in den 3 Monaten vor Ablauf eine Befähigungsüberprüfung bei einem Prüfer ab. Ist die Berechtigung erst einmal abgelaufen, geht es nur noch über eine Befähigungsüberprüfung, gegebenenfalls nach einer Auffrischungsschulung.
Fluggäste: die 90-Tage-Regel
Bevor du jemanden mitnimmst, musst du in den letzten 90 Tagen mindestens 3 Starts, Anflüge und Landungen als steuernder Pilot in derselben Klasse oder demselben Muster gemacht haben (FCL.060). Für Fluggäste bei Nacht muss mindestens eine davon nachts gewesen sein. Die Frist ist bewusst kurz: Landen ist die Fertigkeit, die am schnellsten einrostet.
Tauglichkeit und Papiere
Für die PPL(A) brauchst du ein Tauglichkeitszeugnis der Klasse 2 (Part-MED). Wie lange es gilt, hängt vom Alter ab:
| Alter | Gültigkeit Klasse 2 |
|---|---|
| unter 40 | 60 Monate, aber höchstens bis zum 42. Geburtstag |
| 40 bis unter 50 | 24 Monate, aber höchstens bis zum 51. Geburtstag |
| ab 50 | 12 Monate |
Wirst du operiert, beginnst du regelmäßig Medikamente zu nehmen oder bist du ernsthaft verletzt oder krank, holst du ohne unangemessene Verzögerung flugmedizinischen Rat ein, beim Fliegerarzt (AME) oder in einem flugmedizinischen Zentrum (AeMC). Bei jedem Flug hast du deine Lizenz, das Tauglichkeitszeugnis und einen Lichtbildausweis dabei.
Das Wichtigste
- Mindestalter: 16 Jahre für den ersten Alleinflug (FCL.020), 17 Jahre für die Erteilung der PPL(A) (FCL.200).
- Ausbildung PPL(A): mindestens 45 h, davon 25 h mit Lehrer und 10 h überwachter Alleinflug inkl. 5 h Allein-Überland mit einem Flug von mindestens 270 km (150 NM) und Landungen bis zum Stillstand auf zwei anderen Flugplätzen.
- Theorie: je Fach mindestens 75 %; alle Fächer innerhalb von 18 Monaten ab Ende des Kalendermonats des ersten Versuchs, höchstens 4 Versuche je Fach; die bestandene Theorie gilt 24 Monate für die Lizenzerteilung.
- Klassenberechtigung SEP gilt 24 Monate; Verlängerung durch Erfahrung in den 12 Monaten vor Ablauf: 12 h in der Klasse (davon 6 h als PIC), 12 Starts und 12 Landungen, 1 h Übungsflug mit FI oder CRI.
- Fluggäste: 3 Starts, Anflüge und Landungen in den letzten 90 Tagen als steuernder Pilot in derselben Klasse bzw. demselben Muster; bei Nacht mindestens eine davon nachts (FCL.060).
- Tauglichkeit Klasse 2: 60 Monate bis zum 40. Lebensjahr, 24 Monate zwischen 40 und 50, danach 12 Monate (MED.A.045).
- Mitzuführen: gültige Lizenz, gültiges Tauglichkeitszeugnis und ein Lichtbildausweis (FCL.045).
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