PPL Theorie
Luftrecht und Flugverkehrskontrollverfahren

Rechtsgrundlagen: ICAO, EASA und nationales Recht

Lektion 1 von 6, etwa 4 Minuten

Noch bevor du deine erste Platzrunde fliegst, gilt für dich ein ganzes Regelwerk: wer dir die Lizenz ausstellt, wie du anderen ausweichst, welche Papiere an Bord sein müssen. Diese Regeln stammen aus drei Ebenen – international, europäisch und national. Wenn du weißt, welche Ebene was regelt, findest du dich in der Prüfung und später im Luftfahrthandbuch (AIP) viel leichter zurecht.

Ebene 1: ICAO und das Chicagoer Abkommen

Grundlage der internationalen Zivilluftfahrt ist das Chicagoer Abkommen von 1944. Mit ihm wurde die ICAO gegründet, die Internationale Zivilluftfahrtorganisation mit Sitz in Montreal. Gleich Artikel 1 hält fest: Jeder Staat hat die volle und ausschließliche Lufthoheit über seinem Hoheitsgebiet. Jedes Land bestimmt also selbst, wer wie über ihm fliegt – und genau deshalb braucht es gemeinsame Standards, damit Flüge über Grenzen hinweg funktionieren.

Diese Standards und Empfehlungen (SARPs, Standards and Recommended Practices) stehen in 19 Anhängen, den Annexes. Für dich besonders wichtig:

  • Annex 1: Lizenzen für Luftfahrtpersonal
  • Annex 2: Luftverkehrsregeln (Rules of the Air)
  • Annex 7: Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen
  • Annex 10: Flugfernmeldewesen, u. a. die Sprechfunkverfahren
  • Annex 11: Flugverkehrsdienste

ICAO-Standards werden nicht automatisch zu nationalem Recht; jeder Staat setzt sie selbst um. Weicht er von einem Standard ab, muss er das der ICAO melden (Artikel 38). Seine Abweichungen veröffentlicht er im eigenen AIP im Teil GEN 1.7. Dort kannst du vor einem Auslandsflug nachlesen, was in diesem Land anders läuft.

Ebene 2: EU-Verordnungen und EASA

In der EU ist das Luftrecht weitgehend in Verordnungen geregelt. Eine EU-Verordnung gilt in allen Mitgliedstaaten unmittelbar, ohne dass ein nationales Gesetz sie erst umsetzen muss. Die Facharbeit leistet die EASA (Agentur der Europäischen Union für Flugsicherheit) mit Sitz in Köln; Rechtsgrundlage ist die Grundverordnung (EU) 2018/1139. Diesen Teilen begegnest du in der Ausbildung ständig:

RegelwerkVerordnungInhalt
Part-FCL(EU) 1178/2011Lizenzen und Berechtigungen
Part-MED(EU) 1178/2011Flugmedizinische Tauglichkeit
Part-NCO(EU) 965/2012Nichtgewerblicher Flugbetrieb mit nicht komplexen Luftfahrzeugen
SERA(EU) 923/2012Gemeinsame europäische Luftverkehrsregeln

Ebene 3: Deutsches Recht und Behörden

Was die EU nicht regelt, bleibt nationales Recht. In Deutschland sind das vor allem das Luftverkehrsgesetz (LuftVG), die Luftverkehrs-Ordnung (LuftVO), die SERA ergänzt, und die Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung (LuftVZO), in der z. B. die Kennzeichen geregelt sind. Die wichtigsten Stellen:

  • LBA (Luftfahrt-Bundesamt, Braunschweig): Aufsichts- und Zulassungsbehörde
  • DFS (Deutsche Flugsicherung, Langen): Flugsicherungsdienste wie Tower, Radar und Fluginformationsdienst
  • BFU (Bundesstelle für Flugunfalluntersuchung, Braunschweig): untersucht Unfälle und schwere Störungen

Die BFU sucht keine Schuldigen. Sie klärt Ursachen und gibt Sicherheitsempfehlungen, damit sich ein Unfall nicht wiederholt. Ob jemand haftet oder bestraft wird, entscheiden andere Stellen.

Ein Beispiel für nationales Recht ist die Außenlandung: Starten und landen darfst du grundsätzlich nur auf genehmigten Flugplätzen. Anderswo brauchst du eine Außenstart- bzw. Außenlandeerlaubnis (§ 25 LuftVG). Ausgenommen sind Landungen, die aus Sicherheitsgründen nötig sind oder der Hilfe bei Gefahr für Leib oder Leben dienen.

Das Wichtigste

  • Chicagoer Abkommen (1944): Gründung der ICAO mit Sitz in Montreal; jeder Staat hat die volle und ausschließliche Lufthoheit über seinem Hoheitsgebiet (Art. 1).
  • ICAO-Standards und Empfehlungen (SARPs) stehen in 19 Anhängen (Annexes), z. B. Annex 1 Lizenzen, Annex 2 Luftverkehrsregeln, Annex 7 Kennzeichen.
  • Weicht ein Staat von einem ICAO-Standard ab, muss er dies der ICAO melden (Art. 38); die Abweichungen stehen im AIP unter GEN 1.7.
  • EASA mit Sitz in Köln; Grundverordnung (EU) 2018/1139.
  • VO (EU) 1178/2011: Part-FCL (Lizenzen) und Part-MED (Tauglichkeit); VO (EU) 965/2012: u. a. Part-NCO; VO (EU) 923/2012: SERA (Luftverkehrsregeln).
  • Deutschland: LuftVG, LuftVO, LuftVZO; LBA (Braunschweig), DFS (Langen, Flugsicherung), BFU (Braunschweig, Unfalluntersuchung).
  • Starts und Landungen außerhalb genehmigter Flugplätze brauchen eine Außenstart-/Außenlandeerlaubnis – ausgenommen Landungen aus Sicherheitsgründen (§ 25 LuftVG).

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