Flugplan, Flugverkehrsdienste und Alarmdienst
Lektion 5 von 6, etwa 4 Minuten
Stell dir vor, du landest nach einem Flug mit Flugplan, freust dich auf den Kaffee – und vergisst die Landemeldung. Eine halbe Stunde später fragt die Flugsicherung herum, wo du bleibst, und wenig später kann eine Suche anlaufen. Diese Lektion erklärt, welche Flugverkehrsdienste es gibt, wann du einen Flugplan brauchst und was passiert, wenn du dich nicht zurückmeldest.
Drei Flugverkehrsdienste
- Flugverkehrskontrolldienst (z. B. Tower, Approach): erteilt Freigaben und staffelt, um Zusammenstöße zu verhindern und den Verkehr flüssig zu halten.
- Fluginformationsdienst (FIS): gibt Hinweise zu Wetter, bekanntem Verkehr und Luftraumaktivität – aber keine Freigaben und keine Staffelung. Ausweichen bleibt deine Aufgabe.
- Alarmdienst: verständigt die Such- und Rettungsdienste, wenn ein Luftfahrzeug in Not ist oder vermisst wird.
Wann du einen Flugplan brauchst
Ein Flugplan sagt der Flugsicherung, wer du bist, wohin du fliegst und wann du ankommen willst. Nach SERA.4001 ist er u. a. vorgeschrieben für Flüge oder Flugabschnitte mit Flugverkehrskontrolldienst und für Flüge über Staatsgrenzen, sofern die betroffenen Staaten nichts anderes festlegen. Flugdauer, Entfernung oder ein Flug im Luftraum E lösen für sich keine Flugplanpflicht aus. Für einen kurzen kontrollierten Abschnitt, etwa den Einflug in eine Kontrollzone, genügen die Angaben, die du per Funk übermittelst.
Aufgeben musst du den Flugplan mindestens 60 Minuten vor dem Abflug. Gibst du ihn erst in der Luft auf, muss er spätestens 10 Minuten vor dem Einflug in den Kontrollbezirk bei der zuständigen Stelle vorliegen.
Landemeldung und Alarmstufen
Durch den Flugplan kennt die Flugsicherung deine erwartete Ankunftszeit. Nach der Landung schließt du den Flugplan mit einer Landemeldung. Bleibt sie aus, läuft der Alarmdienst in drei Stufen an:
| Stufe | Kennwort | typischer Auslöser |
|---|---|---|
| Ungewissheitsstufe | INCERFA | 30 Minuten nach der erwarteten Ankunftszeit weder Landung noch Nachricht |
| Bereitschaftsstufe | ALERFA | Nachforschungen bleiben erfolglos – oder ein Luftfahrzeug mit Landefreigabe landet nicht innerhalb von 5 Minuten nach der erwarteten Landezeit und ist nicht erreichbar |
| Notstufe | DETRESFA | Eine Notlage ist wahrscheinlich, z. B. weil der Kraftstoff nach Berechnung verbraucht sein muss |
Freigaben sind verbindlich
Eine Freigabe musst du einhalten. Passt sie dir nicht – etwa weil sie dich in Wolken führen würde –, sagst du „unable“ und bittest um eine andere. Eigenmächtig abweichen darfst du nur in einem Notfall, der sofortiges Handeln erfordert; dann informierst du die Flugsicherung so bald wie möglich.
Das Wichtigste
- Flugplanpflicht u. a. für Flüge mit Flugverkehrskontrolldienst und für grenzüberschreitende Flüge, sofern die betroffenen Staaten nichts anderes festlegen (SERA.4001).
- Aufgabe mindestens 60 Minuten vor dem Abflug; im Flug so, dass er mindestens 10 Minuten vor dem Einflug in den Kontrollbezirk vorliegt.
- Nach der Landung Landemeldung abgeben (Flugplan schließen), sonst wird der Alarmdienst ausgelöst.
- Alarmstufen: Ungewissheitsstufe INCERFA (z. B. 30 Minuten nach der erwarteten Ankunftszeit ohne Landung), Bereitschaftsstufe ALERFA, Notstufe DETRESFA.
- FIS gibt Informationen zu Wetter, bekanntem Verkehr und Luftraumaktivität – aber keine Freigaben und keine Staffelung.
- Bei kontrollierten Flügen darf von Flugplan oder Freigabe nur in einem Notfall abgewichen werden, der sofortiges Handeln erfordert; die Flugsicherung ist so bald wie möglich zu informieren.
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