Kennzeichen und Bordpapiere
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Bei der Vorflugkontrolle prüfst du nicht nur Öl, Reifen und Ruder, sondern auch die Papiere. Fehlt ein Pflichtdokument oder ist die Lufttüchtigkeitsprüfung abgelaufen, darf das Flugzeug nicht fliegen – egal wie gut es technisch dasteht. Und am Kennzeichen erkennst du auf einen Blick, woher ein Luftfahrzeug kommt und, bei deutschen, sogar welcher Art es ist.
Was das Kennzeichen verrät
Jedes Luftfahrzeug trägt ein Staatszugehörigkeitszeichen und ein Eintragungszeichen; die Grundregeln dafür stehen in ICAO Annex 7. Deutschland hat das Zeichen „D“. Danach folgen vier Buchstaben, und der erste zeigt die Art des Luftfahrzeugs, bei Flugzeugen auch die Klasse der Höchstabflugmasse:
| Erster Buchstabe | Luftfahrzeug |
|---|---|
| E | einmotoriges Flugzeug bis 2 t |
| F | einmotoriges Flugzeug von 2 bis 5,7 t |
| G | mehrmotoriges Flugzeug bis 2 t |
| I | mehrmotoriges Flugzeug von 2 bis 5,7 t |
| K | Motorsegler |
| H | Hubschrauber |
| M | Ultraleichtflugzeug |
Segelflugzeuge tragen statt Buchstaben vier Ziffern, etwa D-1234. D-EXYZ ist also ein einmotoriges Flugzeug bis 2 t, D-KABC ein Motorsegler. Auch die Zeichen der Nachbarländer solltest du kennen: OE Österreich, HB Schweiz, F Frankreich, OO Belgien, PH Niederlande, OY Dänemark, OK Tschechien, SP Polen, LX Luxemburg.
Papiere an Bord
Welche Unterlagen mitfliegen müssen, regelt für deine Flüge NCO.GEN.135. Dazu gehören u. a.:
- das Flughandbuch (AFM),
- der Eintragungsschein und das Lufttüchtigkeitszeugnis, beide im Original,
- gegebenenfalls das Lärmzeugnis und die Funkzulassung,
- der Versicherungsnachweis und das Bordbuch,
- aktuelle, für die Strecke geeignete Luftfahrtkarten,
- die Verfahren und Signale für abfangende und abgefangene Luftfahrzeuge.
Bei Flügen, die am selben Platz beginnen und enden, dürfen einige dieser Papiere am Flugplatz bleiben, etwa Eintragungsschein und Lufttüchtigkeitszeugnis. Das Flughandbuch fliegt immer mit. Deine persönlichen Papiere – Lizenz, Tauglichkeitszeugnis und Lichtbildausweis – hast du ohnehin bei jedem Flug dabei.
Lufttüchtigkeitszeugnis und ARC
Das Lufttüchtigkeitszeugnis ist unbefristet. Es gilt aber nur zusammen mit einer gültigen Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC). Das ARC gilt jeweils ein Jahr; danach muss die Lufttüchtigkeit erneut geprüft und bestätigt werden. So ist sichergestellt, dass regelmäßig jemand Zustand und Wartungsunterlagen des Flugzeugs kontrolliert.
Das Wichtigste
- Deutschland: D + vier Buchstaben; E = einmotorig bis 2 t, F = einmotorig 2–5,7 t, G = mehrmotorig bis 2 t, I = mehrmotorig 2–5,7 t Höchstabflugmasse.
- Weitere deutsche Kennzeichen: K = Motorsegler, H = Hubschrauber, M = Ultraleicht; Segelflugzeuge tragen D + vier Ziffern.
- Staatszugehörigkeitszeichen der Nachbarn: OE Österreich, HB Schweiz, F Frankreich, OO Belgien, PH Niederlande, OY Dänemark, OK Tschechien, SP Polen, LX Luxemburg.
- An Bord (NCO.GEN.135): u. a. Flughandbuch, Eintragungsschein, Lufttüchtigkeitszeugnis, ggf. Lärmzeugnis und Funkzulassung, Versicherungsnachweis, Bordbuch, aktuelle Karten.
- Das Lufttüchtigkeitszeugnis gilt nur zusammen mit einer gültigen Bescheinigung über die Prüfung der Lufttüchtigkeit (ARC); diese gilt jeweils 1 Jahr.
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