Flugvorbereitung, Flugplan und NOTAM
Lektion 5 von 5, etwa 4 Minuten
Samstagmorgen, Überlandflug zu einem Platz an der Küste. Bevor du den Motor anlässt, musst du sicher sein, dass Wetter, Luftraum, Kraftstoff und Flugzeug zu deinem Plan passen – und du brauchst einen Plan B. Dafür bist du als verantwortlicher Pilot selbst zuständig.
Was zur Vorbereitung gehört
Für jeden Flug, der die Umgebung des Startflugplatzes verlässt, verlangen NCO.OP.135 und SERA.2010 mindestens zweierlei: das Studium aktueller Wettermeldungen und -vorhersagen und eine Alternative für den Fall, dass der Flug wetterbedingt nicht wie geplant möglich ist – etwa Umkehren oder ein Ausweichflugplatz. Zu einer guten Vorbereitung gehören außerdem:
- NOTAM für Start, Ziel, Ausweichplätze und die Strecke
- Luftraumstruktur, Flugbeschränkungsgebiete und Frequenzen entlang der Route
- Kraftstoffplanung, Masse und Schwerpunkt sowie Start- und Landestrecken
- aktuelle Unterlagen: Wesentliche Änderungen werden im festen 28-Tage-Zyklus des AIRAC-Systems wirksam
NOTAM lesen
NOTAM melden kurzfristige Änderungen: aktivierte Sperr- oder Beschränkungsgebiete, gesperrte Pisten, neue Hindernisse, ausgefallene Funknavigationsanlagen. Beginn und Ende der Gültigkeit stehen in den Feldern B) und C) als zehnstellige Gruppe JJMMTTHHMM in UTC. Aus „B) 2607150600 C) 2607151800“ wird also: 15. Juli 2026, 06:00 bis 18:00 UTC – im Sommer 08:00 bis 20:00 Uhr MESZ.
Flugplan
Ein Flugplan ist nach SERA.4001 unter anderem Pflicht für grenzüberschreitende Flüge (soweit die betroffenen Staaten nichts anderes festlegen) und für Nachtflüge, die die Umgebung eines Flugplatzes verlassen. Er muss mindestens 60 min vor dem Abflug aufgegeben werden.
Halbkreisregel
Damit sich entgegenkommende Flugzeuge nicht auf derselben Höhe begegnen, wählst du im Reiseflug oberhalb von 3000 ft über Grund die Höhe nach deinem missweisenden Kurs über Grund (SERA.5005(g)). VFR-Flüge fliegen dabei auf Tausendern plus 500 ft, IFR-Flüge auf vollen Tausendern. So bleibt zu IFR-Verkehr ein Abstand von 500 ft.
| mwK über Grund | VFR-Reiseflughöhen |
|---|---|
| 000° bis 179° | ungerade Tausender + 500 ft: 3500, 5500, 7500 ft … |
| 180° bis 359° | gerade Tausender + 500 ft: 4500, 6500, 8500 ft … |
Das Wichtigste
- NCO.OP.135 / SERA.2010: Vor Flügen, die die Umgebung des Startflugplatzes verlassen, aktuelle Wettermeldungen und -vorhersagen studieren und eine Alternative planen, falls der Flug wetterbedingt nicht wie geplant möglich ist.
- Flugplanpflicht (SERA.4001) u. a. für grenzüberschreitende Flüge (soweit die betroffenen Staaten nichts anderes festlegen) und für Nachtflüge, die die Umgebung eines Flugplatzes verlassen.
- Flugplan für grenzüberschreitende Flüge mindestens 60 min vor dem Abflug aufgeben.
- NOTAM: kurzfristige Informationen über Änderungen (z. B. Sperrgebiete, gesperrte Pisten); Gültigkeitszeiten in UTC im Format JJMMTTHHMM.
- Halbkreisregel VFR (SERA.5005(g), Anhang 3) oberhalb 3000 ft über Grund: mwK 000–179° → ungerade Tausender + 500 ft (3500, 5500 …); mwK 180–359° → gerade Tausender + 500 ft (4500, 6500 …).
- Wesentliche betriebliche Änderungen werden nach dem AIRAC-System in einem festen 28-Tage-Zyklus wirksam – vor dem Flug immer die aktuell gültigen Unterlagen verwenden.
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